Impfpflicht für Kälber

Verpflichtung zur Kälberimpfung in den QM-Richtlinien ab 1.7.2025, dies provisorisch bis 31.12.2028.

05 Feb 2025 16:06 - CET

Der Schweizerische Viehhändlerverband (SVV) hat in einer Mitteilung an seine Mitglieder vom 31. Januar 2025 darauf hingewiesen, dass "die Expertenkommission für Rindviehproduktion diese Woche beschlossen hat, das Impfobligatorium für Kälber per 1.7.2025 in die QM-Richtlinien aufzunehmen, dies provisorisch bis zum 31.12.2028. Kälber, die ihren Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, müssen gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden. Der Bestimmungsbetrieb (Einstallung) muss dann eine zweite Impfung durchführen". Daraus folgt natürlich, dass jeder Betrieb, von dem ein solches Kalb abgehen würde, sowohl für die Impfung vor dem Transport als auch dafür verantwortlich wäre, sicherzustellen, dass der Betrieb, der ein solches Tier aufnehmen würde, über den Zustand des Kalbes und die Verpflichtung zur zweiten Impfung informiert ist.

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