Um ein zugelassener Nutzer unserer Plattform zu sein, müssen Sie nicht mehr zwingend ein Paypal-Konto besitzen. Sie können per E-Banking über Ihre mobile App oder per TWINT unter der Nummer: 079 332 06 80 (Inhaber Jamil Boukarabila SWISSKUH) bezahlen. Sie werden jedoch gebeten, die Zahlung zu tätigen, sobald Sie die Bestätigungsmail erhalten haben, dass die Transaktion durchgeführt wurde. Die Plattform steht nur Landwirten mit einer anerkannten und verifizierten Zulassungsnummer offen. Jede Neuanmeldung wird überprüft.
Sich verbinden, indem man seinen Benutzernamen sowie sein Passwort eingibt (wenn man noch nicht registriert ist, muss man das Registrierungsformular ausfüllen; dieses Registrierungsformular einmal ausgefüllt und übersandt erlaubt es, die notwendigen Identifikationen zu erhalten, um zu Ihrem Konto zu gelangen. Die Verwaltung der Website behält sich das Recht vor, eine Registrierung abzulehnen, ohne die Ablehnung begründen zu müssen. Die Nummer des Auktionärs ist anonym und persönlich; sie garantiert Ihnen vollkommene Anonymität.
Sie setzen Ihren Steigerungsbetrag ein und bestätigen den Betrag, indem Sie Ihren persönlichen Code eingeben der Ihnen zugesandt wurde, um an der Versteigerung teilzunehmen. Sie haben nun eine Frist von zwei Minuten, um die Steigerung rückgängig zu machen. Ist diese Frist verstrichen, wird Ihre Steigerung gültig und ist sie die Letzte, die den gesetzten Preis der Steigerung des Tieres erreicht oder überschritten hat, sind Sie verpflichtet den Betrag gegenüber dem Verkäufer zu honorieren.
Mit diesem System können Sie sicher sein, dass Sie bis zu einem von Ihnen selbst festgelegten Betrag der Gewinner sind, auch wenn Sie nicht an den letzten Minuten des Verkaufs teilnehmen können, solange Ihr Höchstpreis höher ist als der vom letzten Bieter bestätigte. Wenn Ihr Maximalgebot gleich dem Preis ist, den der Höchstbietende, der Ihr Konkurrent ist, eingegeben hat, wird Ihr Gebot nicht berücksichtigt, da das System das erste Gebot desselben Preises als einzig gültiges Gebot beibehält (Vorrangregel).
Wenn Sie eine automatische Auktion registrieren, wird diese alle 30 Sekunden gestartet.
Jedes Gebot ist CHF 50 höher als das letzte aufgezeichnete Gebot.
Das automatische Gebotssystem verwendet nur den Mindestbetrag, der erforderlich ist, um den Vorteil gegenüber dem letzten Gebot aufrechtzuerhalten.
Wenn der von Ihnen festgelegte Höchstbetrag erreicht ist, werden Sie vom System informiert, damit Sie diesen Betrag möglicherweise erhöhen oder zum manuellen System wechseln können.
Wenn zwei oder mehr Benutzer ein automatisches Gebot registriert haben, wählt das System als erfolgreicher Bieter den Bieter aus, der zuerst sein Höchstgebot abgegeben hat.
Automatische Auktionen bieten keine Möglichkeit, eine gespeicherte Auktion innerhalb eines Zeitraums von 2 Minuten abzubrechen (wie dies bei manuellen Auktionen der Fall ist, die bis zu zwei Minuten nach dem Speichern abgebrochen werden können). Sobald das automatische Auktionssystem das aufgezeichnete Maximum erreicht, wird es deaktiviert.
Sie werden systematisch durch e-mail über die Ihren Betrag übersteigenden Angebote unterrichtet. Sie können sich dann wieder auf die Plattform begeben, um erneut zu steigern. Jede Auktion ist öffentlich und auf der Website sichtbar. So erkennen Sie immer die Anzahl Ihrer Mitbewerber und deren Steigerungsbeträge.
Ein roter Punkt vor dem Betrag der letzten Steigerung zeigt, dass der vorgeschlagenen Mindestpreis für das Los der Versteigerung nicht erreicht wurde. Ein grüner Punkt vor dem Betrag der letzten Steigerung zeigt, wenn dieser Betrag den vorgeschlagenen Mindestpreis für das Los erreicht oder überschritten hat.
Jedes Los nimmt während drei Tagen an der Auktion teil. Der angezeigte Countdown ist verbindlich.
Für den Fall, dass ein Verkauf aus technischen Gründen bezüglich des Funktionierens der Website, für die swisskuh.ch jede Verantwortung abgelehnt, nicht realisiert wird, kann das Tier nochmals für drei Tage in beidseitigem Einvernehmen des Verkäufers sowie der Organisation der Website, ohne weiter Kosten für den Verkäufer, teilnehmen. Im Fall, dass das Tier nicht den vorgeschlagenen Mindestpreis erreicht, hat der Verkäufer die Möglichkeit das Tier jederzeit auf der Plattform www.swisskuh.ch neu zu platzieren, um einen besseren Preis zu erzielen oder seinen vorgeschlagenen Mindestpreis zu reduzieren. In diesem Fall entrichtet der Verkäufer die Beitragskosten für die Verwaltung der Website für jede Präsentation des Tieres für drei Tage auf www.swisskuh.ch .
Das Ende des Verkaufs ist zu einer genauen Zeit programmiert. Ein Countdown ist angezeigt, der Ihnen die noch verbleibende Zeit ein Tier zu platzieren angibt. Wenn eine Auktion in den letzten drei Minuten des Verkauf registriert ist, wird eine zusätzliche Zeit von drei Minuten automatisch für alle lizenzierten Auktionäre gewährt, die für dieses letzte Angebot bieten möchten. Die Versteigerung wird erst dann beendet, wenn die Zeit vollständig verstrichen ist, ohne dass ein neues Steigerungsgebot. Dieses System, genannt: “Popcorn Angebot“ verhindert die Strategie, ein Steigerungsgebot in letzter Minute abzugeben, um anderen Mitbewerbern keine Chance zu lassen.
Ein e-mail wird umgehend allen Auktionären zugesandt , um sie über das Ende der Versteigerung zu informieren.
Zum Zeitpunkt des Zuschlags erhält der Verkäufer automatisch eine Mail von swisskuh.ch, die ihn darüber informiert, dass sein Tier einen Käufer gefunden hat und ihn über die vollständigen Koordinaten des Käufers in Kenntnis setzt.
Verkäufer und Käufer sind dafür verantwortlich, die Eigentumsübertragung in den folgenden Stunden nach ihrem Willen zu organisieren.
Nach erfolgtem Zuschlag, verkäufer und Käufer erhalten dann eine Rechnung mit Einzahlungsschein, um ihre Taxe für die Beteiligung an den Kosten für die Verwaltung der Auktionswebsite zu entrichten (siehe Preise).
Die Transaktion selbst betreffend der Eigentumsübertagung des Tieres liegt in der Verantwortung des Verkäufers und des Käufers. Die Website erhält keinerlei Kommissionen für den Verkauf.
So wird auch die Bezahlung des Tieres in bestmöglicher Frist von dem mit dem Zuschlag bedachten Käufers an den Verkäufer in gegenseitigem Einvernehmen entrichtet, natürlich den zugeschlagenen Preis respektierend.
Die Kontaktadresse eines Transportunternehmens wird ihnen ohne jegliches Engagement oder Verantwortung von swisskuh.ch, betreffend des zukünftigen Transportes des Tieres, angegeben.
Gemäss Artikel 202 des in der Schweiz gültigen Obligationsrechtes ist eine Garantie von 9 Tagen zur Rückgängigmachung aufgrund von Mängeln gültig, als auch gemäss allen Gepflogenheiten im Viehhandel in der Schweiz, insbesondere hinsichtlich der Milchqualität sowie der Melkfähigkeit.
Die Website www.swisskuh.ch kann keinesfalls für Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer nach dem Zuschlag verantwortlich gemacht werden. Im Fall der Rückgabe des Tieres nach einer Rückgängigmachung aufgrund von Mängeln werden die Gebühren für die Beteiligung an den Kosten der Verwaltung der Website www.swisskuh.ch weder dem Verkäufer noch dem Käufer erstattet.
Betreffend des Transportes liegt dessen Organisation allein in der Verantwortung des Käufers im Einvernehmen mit dem Verkäufer. Die Plattform www.swisskuh.ch kann eventuell Informationen über Adressen von Transportunternehmen zur Verfügung stellen, lehnt jedoch jegliche Verantwortung diesbezüglich ab.